Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Definition
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, mit der ShootingStar gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Christian Pander, geschäftsansässig Helene-Weigel-Weg 54, 48165 Münster, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit Herrn Christian Pander zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
(2) Die AGB gelten für Verbraucher. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren, die als Erziehungsberechtigte für ein Kind die Teilnahme an einer Veranstaltung buchen möchten. Nicht volljährigen Personen ist es nicht gestattet das Dienstleistungsangebot des Anbieters zu buchen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
(5) Bei der Nutzung eines Online-Formulars hat der Kunde die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Kunde mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.
2. Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
(2) Die vom Anbieter angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB
- aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
- durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und
b) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Der Anbieter wird dem Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
- bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Änderung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen oder
- bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
- bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
- bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
- bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
- bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten desAnbieters verschieben würden.
In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Macht der Anbieter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
3. Vertragspartner
Sämtliche Verträge kommen zustande mit der ShootingStar gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Christian Pander, geschäftsansässig Helene-Weigel-Weg 54, 48165 Münster, Deutschland, und dem Kunden.
4. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die Beratung und die Dienstleistungen im Rahmen der Planung und Durchführung von regelmäßigem Fördertrainings, Schnupper-Trainingsevents und Fußball-Camps (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) für Kinder.
5. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Der Anbieter informiert auf seiner Homepage und über sonstige Vertriebskanäle, z.B. E-Mails und Flyer über Beratungs-, Coaching- und Veranstaltungsangebote. Dadurch wird kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgegeben. Es wird nur die Möglichkeit offeriert, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen auf der Webseite oder in der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.
(2) Die Anmeldung kann im Rahmen der Online-Angebote des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Anbieter, zu Stande kommen. Die Anmeldung zu den ausgewählten Veranstaltungen kann direkt, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail, Fax oder dem Postweg. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde. Die Beauftragung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an den Anbieter, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich. Für Dienstleistungsvertragsanfragen muss der Kunde mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.
(3) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in EURO inklusive der zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, Dienstleistungsanfragen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer bestimmten Form abzulehnen.
6. Leistungen und Änderung des Leistungsangebots
(1) Der Anbieter bietet während der Veranstaltung qualifiziertes Training durch erfahrene Trainer, Verpflegung und ein Rahmenprogramm gemäß der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung für Kinder. Der detaillierte Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Die Informationen und etwaige erteilte Ratschläge im Dienstleistungsprozess durch den Anbieter sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, jedoch ausdrücklich nicht die Herbeiführung eines persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Stellungnahmen und Empfehlungen können persönliche und unternehmerische Entscheidungen des Kunden lediglich vorbereiten. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage von Empfehlungen des Anbieters gefasst werden, trägt ausschließlich der Kunde.
(3) Arbeitsergebnisse des Anbieters sind ausschließlich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet der Anbieter nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.
(4) Der Anbieter trägt für die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltungen nach eigenem Ermessen dafür Sorge, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Referentenauswahl.
(5) Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Natur können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Veranstaltungsdurchführung vorgenommen werden, wenn und soweit diese die Veranstaltungen im Kern nicht völlig verändern. Der Anbieter kann den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch qualifizierte Personen ersetzen. Wesentliche Änderungen oder Abweichungen werden den Kunden unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Veranstaltung sowie auf den Referenten beziehen.
(6) Veranstaltungen finden grundsätzlich auf dem Trainingsgelände des Anbieters oder einer anderen Örtlichkeit, die durch den Anbieter ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird der Anbieter auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten. Bei Änderungen wird der Anbieter auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
7. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Zur Teilnahme sind Kinder im Alter von 7 bis 13 berechtigt, die Mitglied in einem Fußballverein sein sollten. Dies gilt sofern mit dem Anbieter keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Das Kind muss körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien sind bei der Anmeldung anzugeben.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen.
(2) Der Kunde ist Schuldner der Vergütung, auch wenn es im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Einzelteilnehmer eine andere Regelung gibt. Die Vergütung beinhaltet grundsätzlich keine Reise-, Hotel- und Übernachtungskosten.
(3) Die Vergütung für Veranstaltungen umfasst die gebuchte Veranstaltung sowie die Veranstaltungsunterlagen für Kunden und / oder für jeden Einzelteilkunden. Für angemessene Verpflegung (Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke) sowie die im Angebot vorausgesetzten örtlichen Gegebenheiten (Räumlichkeit, Ausstattung etc.) sorgt der Kunde, es sei denn darüber wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
(4) Die Vergütung für Online-Veranstaltungen beinhaltet keine Verpflegung für Kunden und / oder für jeden Einzelteilkunden, es sei denn Abweichendes ist angegeben.
(5) Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Vergütung.
9. Verpflegung während der Veranstaltung
(1) Die Teilnehmenden der Veranstaltung werden auf freiwilliger Basis durch den Anbieter mit Speisen und Getränken versorgt. Der Anbieterübernimmt keine Verantwortung für Art, Zubereitung, Auswahl oder Qualität der bereitgestellten Verpflegung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung schriftlich über etwaige Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder religiös bedingte Ernährungsvorgaben des teilnehmenden Kindes zu informieren. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder werden relevante Informationen unvollständig oder fehlerhaft übermittelt, haftet der Anbieter nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich daraus ergeben könnten.
(3) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass das teilnehmende Kind über eventuelle Einschränkungen seiner Ernährung informiert ist und sich entsprechend verhält. Sollten spezielle Speisen oder Getränke erforderlich sein, die durch den Anbieter nicht bereitgestellt werden können, obliegt es dem Kunden, diese selbstständig und in ausreichender Menge für das teilnehmende Kind zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Anbieter schließt jegliche Haftung für gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen aus, die durch die bereitgestellte Verpflegung entstehen, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Etwaige Beschwerden über die Verpflegung sind direkt an den Anbieter zu richten.
(5) Sollte keine Nutzung des Verpflegungsangebots gewünscht oder möglich sein, können die teilnehmenden Kinder eigene Verpflegung mitbringen. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Lagerung oder Kühlung mitgebrachter Speisen und Getränke.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, einer Beratung oder einem Coaching beabsichtigten Erfolg.
(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.
11. Haftungsausschluss für Verlust und Beschädigung von Eigentum
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachter Bekleidung, Wertgegenständen (z. B. Handys, Uhren, Schmuck, Bargeld) oder sonstigem persönlichen Eigentum des teilnehmenden Kindes während der Veranstaltung, auch wenn er auf Veranlassung des Anbieters handelt und sich auf dem Gelände der Veranstaltung befindet.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass das teilnehmende Kind keine unnötigen Wertgegenstände oder Gegenstände mit hohem materiellem oder ideellem Wert zur Veranstaltung mitbringt. Der Anbieter empfiehlt, persönliche Gegenstände deutlich mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden.
(3) Falls der Anbieter oder der ausführende Veranstalter Aufbewahrungsmöglichkeiten (z. B. Spinde) bereitstellt, erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der dort hinterlegten Gegenstände.
(4) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden oder Verluste, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
(6) Teilnehmende und Kunden tragen die volle Verantwortung für die sichere Verwahrung und Pflege aller mitgebrachten Gegenstände.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse des Anbieters zur sicheren und reibungslosen Durchführung der Veranstaltung).
(2) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Kinder ausschließlich zur Durchführung und Organisation des Fußballcamps. Zu den verarbeiteten Daten gehören unter anderem: Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten, medizinische Informationen (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten) sowie etwaige besondere Anforderungen für die Teilnahme.
(3) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben. Die personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, z. B. an den ausführenden Sportverein, medizinisches Personal im Notfall oder sonstige Dienstleister, die in die Organisation eingebunden sind. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(4) Der Anbieter bzw. von ihm beauftragte Dritte trifft bzw. treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(5) Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten des Rechenzentrums zu verlangen, in dem jeweils die Anbieter-Software betrieben wird. Hiervon unberührt ist ein Recht des Datenschutzbeauftragten des Kunden - nach schriftlicher Anmeldung - auf Zugang zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(6) Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Camps sowie die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben einer weiteren Speicherung ausdrücklich zugestimmt.
(7) Die Erziehungsberechtigten haben jederzeit das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO). Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), die Übertragbarkeit der Daten (Art. 20 DS-GVO) sowie die Löschung der Daten verlangen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind oder keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen (Art. 17 DS-GVO). Anfragen sind schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter zu richten. Die Kontaktdaten sind im Impressum oder den Vertragsunterlagen aufgeführt.
(8) Der Anbieter stellt im Rahmen der Datenschutzinformationen ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Betroffenenrechten, Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
12. Mitwirkungs-, Mitteilungs- und Informationspflicht des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Kunde stellt den Anbieter rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Anbieter geht davon aus, dass die rechtmäßig zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind.
(2) Die Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass der Anbieter seine Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (z.B. Mehraufwand oder Rücktritt durch den Anbieter).
(3) Der Kunde sichert zu, dass jeder Teilnehmende krankenversichert ist und für jeden Teilnehmer eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Veranstaltungsbeginn schriftlich über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten, regelmäßige Medikamenteneinnahmen oder andere relevante medizinische Besonderheiten des teilnehmenden Kindes zu informieren. Falls ein teilnehmendes Kind regelmäßig Medikamente benötigt, ist sicherzustellen, dass diese in ausreichender Menge und mit detaillierten Anweisungen zur Verabreichung mitgebracht werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist der Anbieter berechtigt, das teilnehmende Kind von der Veranstaltung auszuschließen.
(5) Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen Telefonnummer während der Veranstaltung erreicht werden kann.
(6) Der Anbieter ist während der Veranstaltung berechtigt, Anweisungen an die Teilnehmer zu geben, die aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung des Veranstaltungsablaufs erforderlich sind.
(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das teilnehmende Kind die erforderliche Sportbekleidung und ggf. spezielle Ausrüstung (z. B. Schienbeinschoner) mitbringt.
13. Verhaltensregeln
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem teilnehmenden Kind die Regeln der Veranstaltung vorab altersgerecht zu erklären und dazu anzuhalten, die Regeln zu beachten und Anweisungen der Betreuer zu folgen.
(2) Zu den Verhaltensregeln zählen insbesondere:
- Den Anweisungen der Betreuer, Trainer und Verantwortlichen der Veranstaltung ist jederzeit zu folgen.
- Ein Respektvoller Umgang mit anderen Kunden, Teilnehmenden, Trainern und dem zur Verfügung gestellten Material ist verpflichtend.
- Jegliche Form von Gewalt, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung ist zu unterlassen.
- Der Konsum, Besitz und die Verbreitung von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen sind während der gesamten Veranstaltung, einschließlich An- und Abreise, streng untersagt.
- Alle Räumlichkeiten, Sportgeräte und andere Materialien, die im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden, sind pfleglich zu behandeln.
· Handys und andere elektronische Geräte dürfen nur in den dafür vorgesehenen Pausenzeiten genutzt werden, sofern dies nicht den Ablauf der Veranstaltung stört. Der Anbieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Geräte.
(3) Bei grobem Fehlverhalten oder dem nachhaltigen Stören des Veranstaltungsablaufs behält sich der Anbieter das Recht vor, das teilnehmende Kind vom weiteren Veranstaltungsbetrieb auszuschließen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
(4) Bei Zuwiderhandlung gegen Verhaltensregeln wird der Teilnehmer unverzüglich von der Veranstaltung ausgeschlossen, und die Erziehungsberechtigten und / oder Kunden werden benachrichtigt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum die zuständigen Behörden einzuschalten.
(5) Für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte.
14. Umgang mit Verletzungen und Erkrankungen während der Veranstaltung
(1) Sollte sich ein teilnehmendes Kind während der Veranstaltung verletzen, wird eine sofortige Erstversorgung durch das anwesende, geschulte Personal durchgeführt. In schwereren Fällen wird umgehend ärztliche Hilfe angefordert und, falls erforderlich, ein Rettungsdienst kontaktiert. Der Kunde wird unverzüglich über die Situation informiert.
(2) Wenn ein Kind während der Veranstaltung Krankheitssymptome zeigt, wird es von den anderen Teilnehmenden getrennt, um Ruhe zu gewährleisten und mögliche Ansteckungen zu vermeiden. Der Kunde wird kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Gegebenenfalls ist das Kind von der Veranstaltung abzuholen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen oder Erkrankungen, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Etwaige Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Transporte sind vom Kunden zu tragen.
(4) Nach einer Verletzung oder Erkrankung kann das Kind erst wieder am Veranstaltungsbetrieb teilnehmen, wenn keine gesundheitlichen Bedenken mehr bestehen. Im Zweifelsfall kann der Anbieter ein ärztliches Attest verlangen.
15. Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
16. Stornierung von Veranstaltungen durch den Kunden
(1) Für Veranstaltungen gilt, dass bei Stornierungen, die bis zu 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, 50 % der Vergütung als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, bei Fernbleiben von Veranstaltungen oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Vergütung zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht möglich. Eventuelle Widerrufsrechte des Kunden haben Vorrang.
(2) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Anbieter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
17. Rücktritt und Widerruf durch den Anbieter
Der Anbieter kann vor Beginn der Veranstaltung aus wichtigen Gründen (insbesondere höhere Gewalt, Nichterreichung einer Mindesteilnehmerzahl, technischer Schwierigkeiten und plötzlicher Ausfall oder Erkrankung des Referenten) vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Kann der Anbieter innerhalb von zwei Kalenderwochen keinen Ersatztermin nennen, welcher durch den Kunden bestätigt wird, werden gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitere Ansprüche gegen den Anbieter insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
18. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Von Veranstaltungen kann der Anbieter Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Diese Aufnahmen werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde einer Aufnahme seiner Person oder dem Upload der Inhalte nicht zustimmen, so hat er sich an den Anbieter zu wenden.
(2) Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos und Videos der Teilnehmer aufgenommen werden, um diese für Werbezwecke des Anbieters (z. B. auf der Webseite, in sozialen Medien oder in Flyern) zu verwenden. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, es sei denn, sie widersprechen der Nutzung ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vor Beginn der Veranstaltung.
(3) Dem Kunden sind jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art des Anbieters nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters gestattet.
19. Elektronische Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Dem Anbieterund dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder die Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
20. Verschwiegenheitspflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages, über alle vertraulichen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
21. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
22. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter http://ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Anbieter ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.